Erklärung zur Barrierefreiheit
Healthrocket by designery (Designery GmbH) ist bemüht, ihre Website healthrocket.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA aufgrund der nachfolgend aufgeführten nicht-barrierefreien Inhalte.
Nicht-barrierefreie Inhalte
- Eingebettetes HubSpot-Buchungs-Widget: Für die Online-Buchung von Beratungsgesprächen binden wir den HubSpot-Meetings-Kalender als Drittinhalt ein. Dieses Widget folgt nicht durchgängig den WCAG 2.1 Stufe AA-Kriterien. Da der Inhalt von einem externen Anbieter bereitgestellt wird, ist unsere Einflussnahme auf die Barrierefreiheit eingeschränkt. Als Alternative steht der direkte Kontakt über die im Impressum aufgeführten Wege (E-Mail, Telefon) zur Verfügung.
- Scroll-basierte Animationen: Einzelne Bereiche der Seite verwenden bewegungs- und scroll-gesteuerte Übergänge (Fade-In, Parallax, Sticky Timeline). Diese respektieren die Benutzereinstellung
prefers-reduced-motionaktuell nicht vollständig. Nutzerinnen und Nutzer mit Vestibularstörungen oder Bewegungsempfindlichkeit können hierdurch beeinträchtigt werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch den Anbieter.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20. Mai 2026 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit:
Designery GmbH
Riehler Str. 36
50668 Köln
E-Mail: info@healthrocket.de
Telefon: 0221/999 850 50
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Falls auch nach Ihrem Hinweis an die oben genannte Kontaktadresse keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Für Anbieter aus der Privatwirtschaft ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig: